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Hotline
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FAQ

Wie geht man beim Vertragsabschluss vor und welche Unterlagen sind dazu notwendig?
  • Wählen Sie das zu finanzierende Objekt bei dem Lieferanten aus.
  • Kontaktieren Sie uns unter der Gratis-Rufnummer 800 181 800 oder per E-Mail.
  • Wir helfen Ihnen gerne die Finanzierungsform zu bestimmen (Leasing, Operate-Leasing, Kredit oder Ratenkauf). Per E-Mail, Fax oder Post schicken wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
  • Wenn Sie sich entscheiden, das Objekt durch unsere Gesellschaft zu finanzieren, füllen Sie den entsprechenden Antrag aus. Den Antrag können wir Ihnen zusenden oder Sie finden ihn hier.
  • Den ausgefüllten Antrag schicken Sie samt allen darin aufgeführten Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post an die Kontaktperson, von der Sie das unverbindliche Angebot erhalten haben.
  • Ihr Antrag wird samt Unterlagen an die Bonitätsabteilung weitergeleitet, wo der Geschäftsfall den Genehmigungsprozess absolviert. Über das Ergebnis werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Genehmigungsprozess dauert im Normalfall höchstens 2 Werktage.
  • Vor der Vertragsunterzeichnung werden Sie von unserem Vertriebsmitarbeiter kontaktiert, der mit Ihnen den Termin sowie die Einzelheiten des Tilgungsplans vereinbart.

Ordentliche Beendigung des Leasingvertrags

Der Leasingvertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Leasinglaufzeit. Soweit der Leasingnehmer sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Leasingvertrag beglichen hat, entsteht ihm das Recht auf den Erwerb des Leasingobjektes. Das Eigentumsrecht geht an den Leasingnehmer an dem Tag über, der auf den Ablauf der vereinbarten Leasinglaufzeit folgt.
Nach der Bezahlung aller Verbindlichkeiten und Rückleitung der bestätigten Kaufverträge wird dem ehemaligen Leasingnehmer folgendes zugeschickt:
  • Beendigungsprotokoll des Leasingvertrags
  • Kaufvertrag
  • Beziehungsweise Typenschein und Vollmacht

Wann und wie können Sie sich den Typenschein borgen?

Den Typenschein können Sie wie folgt anfordern:
telefonisch:   543 550 215
per Fax:        543 550 150, 543 550 151
schriftlich:     VB Leasing CZ, spol. s r.o.
                    Heršpická 813/5
                    639 00 Brno
per E-Mail:    petra.bedrichova@vbleasing.cz

Den Typenschein können wir Ihnen wie folgt zusenden:
  • per Post
  • per Botendienst
  • ggf. können Sie den Typenschein in unserer Filiale, wo er aufbewahrt wird, persönlich abholen (Mo – Fr 8:00 – 16:45 Uhr.)
Hier können Sie auch die Ausleihung des Typenscheines online beantragen.

Der Typenschein kann nur von folgenden Personen persönlich abgeholt werden:
  • Kunde
  • bevollmächtigter Vertreter des Kunden
  • für den Kunden handelnder Vertriebsmitarbeiter
Bei der Typenschein-Übernahme sind folgende Dokumente vorzulegen:
Natürliche Person
  • Kunde:
    • gültiger Personalausweis oder
    • zwei andere gültige Dokumente (Führerschein + Reisepass) oder
    • Leasingvertrag
  • Kundenvertreter:
    • Personalpapiere wie der Kunde
    • Vollmacht vom Kunden zur Typenschein-Übernahme (nicht älter als 1 Monat)
Juristische Person
  • Gesetzlicher Handlungsberechtigter (satzungsmäßiges Organ):
    • Personalpapiere wie bei der natürlichen Person
  • Bevollmächtigter Handlungsberechtigter (bevollmächtigte Person):
    • Personalpapiere wie bei der natürlichen Person
    • vom satzungsmäßigen Vertreter ausgestellte Vollmacht zur Typenschein-Übernahme (Original oder amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 1 Monat)
  • Für den Kunden handelnder Vertriebsmitarbeiter  
    • Personalpapiere wie bei der natürlichen oder juristischen Person
Der Typenschein wird Ihnen für einen Monat kostenlos geliehen.
Wenn Sie die festgelegte Rückgabefrist des Typenscheins nicht einhalten können, können Sie bei uns auf die gleiche Weise wie beim Ausborgen eine Verlängerung dieser Frist beantragen.

Wenn Sie die festgelegte Rückgabefrist des Typenscheins nicht einhalten, ohne ihre Verlängerung zu beantragen, bzw. wenn Sie den Typenschein anders als zu dem Ausborgungszweck benutzen, ist die Gesellschaft VB Leasing, spol. s r.o. berechtigt, im Einklang mit den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen – Absatz II, Punkt 5. Abschließende Bestimmungen Punkt 4 – vorzugehen, die einen integralen Bestandteil des Vertrags bilden.

Die Kopien der Typenscheine finden Sie auf unserem E-Portal, wo Sie nach Eingabe der Nummer Ihrer Kundenkarte und des Ihnen per Post zugestellten Passwortes eine Reihe weiterer Dokumente zu Ihrem Vertrag einsehen können. Falls Sie keine Karte mit dem Passwort erhalten haben, kontaktieren Sie uns unter der kostenlosen Hotline 800 181 800.

Wie soll man als Unfallbeteiligter vorgehen?

Verkehrsunfall, jedoch kein Totalschaden
  • Ein Verkehrsunfall müssen Sie bei der Polizei anzeigen, wenn der Schaden am Fahrzeug CZK 100.000,- übersteigt, oder wenn sich die Unfallbeteiligten nicht einigen können, wer der Verursacher ist.
  • Es ist wichtig, den Verkehrsunfall an die Versicherung sowie die Leasinggesellschaft zu melden.
  • Aufgrund der Geschäftsbedingungen sind Sie bevollmächtigt, jeden Versicherungsfall vollständig zu erledigen, d.h. ihn bei der Versicherung anzumelden und mit dem zuständigen Schadensabwickler die Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs zu vereinbaren.
  • Der Schadensabwickler wird das beschädigte Fahrzeug fotografieren und davon ein Protokoll niederschreiben. Keinesfalls dürfen Sie das Fahrzeug reparieren lassen, bevor es von dem Schadensabwickler besichtigt wird!
Was wird die Versicherung verlangen?
  • Ausfüllung eines Verkehrsunfall-Fragebogens
  • Besichtigung des Fahrzeugs vom Schadensabwickler
  • Polizeiprotokoll bei Unfällen größeren Ausmaßes
Die Versicherungsgesellschaft kann Sie anschließend kontaktieren und weitere erforderliche Belege verlangen, u.a. zum Beispiel Rechnung für die Fahrzeugreparatur, Kopie von Typenschein und Führerschein.

Was wird die Leasinggesellschaft verlangen?
  • Nummer des Leasing- oder Kreditvertrags über das Fahrzeug
  • Unfalldatum
  • Kopie des ausgefüllten Versicherungsfragebogens
  • vorläufigen Betrag für die Fahrzeugreparatur
Vollständige Zerstörung des Fahrzeugs (Totalschaden)
  • Ob das Unfallfahrzeug als Totalschaden abgewickelt wird, entscheidet die Versicherungsgesellschaft.
  • Die Anzeige- und Meldepflicht bei der Polizei, Leasinggesellschaft und Versicherung gilt bezüglich des Verkehrsunfalls wie oben beschrieben.
  • Die Versicherungsgesellschaft schickt der Leasinggesellschaft eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wurde, und auf dieser Grundlage wird der Leasing- bzw. Kreditvertrag durch die Leasinggesellschaft beendet. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie keine Raten mehr zahlen.
Fahrzeugentwendung
  • Hier gilt wieder die obige Vorgehensweise, d.h. Sie müssen bei der Polizei, Leasinggesellschaft und Versicherung Anzeige bzw. Meldung erstatten.
  • Der Leasing- bzw. Kreditvertrag endet aufgrund des Polizeibeschlusses.

Wichtige Hinweise zur Vorgehensweise bei einem Versicherungsfall
Grundsätze zur Schadensanzeige
Verkehrsunfallprotokoll
Schadensanzeige bzw. Devinkulierung online

 
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