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Leasingbegriffe

Kurzer Überblick über die grundlegenden Leasing-Fachbegriffe.

LEASING ist eine spezifische Finanzierungsart für Investitionsbedürfnisse, und zwar in Form von der Übertragung des Benützungsrecht von Produktionsanlagen, Transportmitteln, Maschinen, Liegenschaften und anderen Objekten unter im vornhinein festgelegten und vertraglich festgeschriebenen Bedingungen.
Leasing ist aber nicht als eine bloße Miete zu verstehen, sondern als eine Anschaffungsform des Anlagevermögens. Normalerweise handelt es sich um ein dreiseitiges Verhältnis zwischen dem Leasinggeber, dem Leasingnehmer und dem Lieferant vom Leasinggegenstand - Verkäufer. Der Leasingnehmer ist Benutzer der Einrichtungen, der Leasinggeber Investor und über die Vertragslaufzeit auch deren Eigentümer.

Meistens unterscheidet man zwischen zwei Grundarten von Leasing:
  • Operate-Leasing (Operating Leasing)
  • Finanzierungsleasing (Finance Leasing)
Sie unterscheiden sich vor allem durch die Dauer des Leasingvertrages, den Übergang des Eigentumsrechtes an dem finanzierten Wirtschaftsgut am Leasingende sowie durch den jeweiligen Zweck. Bei den beiden Leasingmodellen ist aber das finanzierte Wirtschaftsgut Eigentum des Leasinggebers.

Das OPERATE-LEASING wird in der Regel als eine kurzfristige, bzw. mittelfristige Benützung des finanzierten Gegenstandes beschrieben, bei der die Dauer des Leasingvertrages (Ausnutzungsrechte) kürzer ist als die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes und die in Teilzahlungen geleistete Leasingrate von einem Leasingnehmer nur einen bestimmten Teil des Anschaffungspreises amortisiert. Das Risiko des Restwertes trägt der Leasinggeber.
Der Zweck dabei ist, für das Unternehmen solche Objekte sicherzustellen (manchmal auch inklusive Bedienung und Wartung), die zwar aktuell notwendig sind, für welche sich aber über ihre ganze Nutzungsdauer kein ausreichend langfristiger Einsatz finden kann, sodass deren Erwerb in Eigenvermögen unwirtschaftlich wäre.

Für das FINANZIERUNGSLEASING ist kennzeichnend, dass es sich um eine langfristige Benützung des Leasinggegenstandes von einem Leasingnehmer handelt, wo der Leasinggeber auf den Leasingnehmer sämtliche Risiken und Erträge überwälzt, die mit dem Funktionieren der Anlage verbunden sind. Die Leasinglaufzeit stimmt im Grunde genommen mit der wirtschaftlichen Finanzierungsdauer überein und der Anschaffungspreis der geleasten Anlage wird durch die Leasingraten abgedeckt. Finanzierungsleasing dient zur dauerhaften Anschaffung des jeweiligen Wirtschaftsgutes.
Entsprechend der Möglichkeit, nach Leasingablauf das Wirtschaftsgut zu kaufen, unterscheidet man beim Finanzierungsleasing zwischen
  • Leasing mit Andienungsrecht (Kaufpflicht)
  • Leasing mit Kaufoption (Kaufrecht)
Je nach dem Ratentyp kann man mehrere Varianten der Leasingverträge gestalten. Die Raten können geleistet werden als z.B. regelmäßige gleich bleibende Raten, stufenweise wachsende (eventuell sinkende) Raten, unregelmäßige Raten, saisonabhängige Raten, von der Ertragskurve der Produktion abgeleitete Raten etc.

Die KREDITFINANZIERUNG bedeutet die sofortige Übertragung des Objektes ins Kundeneigentum (es wird auch in dessen Bilanz ausgewiesen), wodurch die Bedingungen für die Förderungen aus dem Staatshaushalt oder einem der Europäischen Strukturfonds erfüllt sind. Diese Finanzierungsart macht den einmaligen MWSt.-Abzug vom vollständigen Anschaffungspreis bereits zum Anschaffungszeitpunkt möglich, wodurch Finanzen für weitere Anlagen flüssig gemacht bzw. diese Vorsteuererstattung für eine außerordentliche Kreditrate genutzt werden kann. Durch die Novelle des Mehrwertsteuergesetztes wurden die sog. Unterkapitalisierungsregeln sowie der neue Begriff Finanzaufwendungen eingeführt, wobei diese Finanzaufwendungen bereits bei Erfüllung einer der festgelegten Voraussetzungen nicht absetzbar sind. Es handelt sich um eine Beschränkung, die sich auf Steuerzahler, auf ihre Steuerpflicht wie auch auf die Qualität ihrer Informationssysteme und langfristige Finanzplanung massiv auswirken wird. Die Prüfung auf die Unterkapitalisierungsregeln erfolgt nicht, wenn die Höhe der Finanzaufwendungen nicht 1 Million CZK übersteigt. Bei der Kreditfinanzierung ist die Administration aber komplizierter und an die Kundenbonität – d.h. an seine Rückzahlungsfähigkeit, werden höhere Anforderungen gestellt. Als Besicherungsinstrumente werden bei dieser Finanzierungsform Wechsel, Bürgschaften Dritter, Sicherungsübereignung oder Pfandrechte zum kreditierten Gegenstand herangezogen.

LEASINGPREIS
Summe aller Raten, die während der Laufzeit des Leasingvertrags geleistet werden. Eine Leasingrate besteht aus entsprechendem Anteil des Anschaffungspreises des Objektes, dem Finanzierungsentgelt und bei versicherter Leasingvariante auch aus der anteiligen Versicherungsprämie.

VERTRAGSGEBÜHR
Gebühr, die von der Leasinggesellschaft dem Leasingnehmer für die Administration des Leasingfalles (für den Geschäftsabschluss) berechnet wird.

SONDERRATE (ERSTE ERHÖHTE RATE, ANZAHLUNG, EIGENLEISTUNG)
Betrag, der mit dem festgesetzten Prozentsatz von dem Anschaffungspreis des Objektes berechnet wird und durch den Leasingnehmer am Leasinganfang zu bezahlen ist.

LEASINGFAKTOR
Der Leasingfaktor ist durch das Verhältnis von Leasinggesamtpreis einschl. MWSt. und Anschaffungspreis einschl. MWSt. bestimmt. Er beziffert die gesamten Mehrkosten beim Leasing im Vergleich zur Anschaffung des Objektes für Bargeld.
Anmerkung: Die Auffassung des Leasingfaktors ist bei verschiedenen Leasingfirmen unterschiedlich. Manche Gesellschaften wählen solche Begriffsdefinitionen, die diesen Faktor niedrig erscheinen lassen, was dann dem Leasinginteressenten (irreführend) als Günstigkeitsmaßstab ihrer Dienstleistungen präsentiert wird. Aus diesem Grunde ist es besser, für den Günstigkeitsvergleich der Leasingangebote den Leasingpreis und alle Gebühren, die der Leasingnehmer an die Leasinggesellschaft leisten muss, als Kennzahl anzusetzen

RESTWERT
Unter Restwert des Leasingobjektes versteht man die Differenz zwischen dem Anschaffungspreis des Objektes und dessen Abschreibungen.

VERKAUFSPREIS
Aus Sicht des Leasinggebers handelt es sich hier um jenen Preis, für den er das Leasingobjekt nach dem ordentlichen Leasingablauf an den bisherigen Leasingnehmer verkauft (bei der VB Leasing CZ ist es ein symbolischer Verkaufsbetrag von 1000,- CZK bzw. 50,- EUR).

FINANZIERUNG DES LEASINGOBJEKTES
Bei der Finanzierung des Leasingobjektes sind folgende Varianten möglich:
•     Finanzierung auf CZK-Basis
In diesem Falle werden auch die Leasingraten in CZK gezahlt und bleiben für die gesamte Leasinglaufzeit fix.
•     Finanzierung auf EUR-Basis
Hierbei werden die Leasingraten in Euro gezahlt und bleiben ebenfalls über die gesamte Leasinglaufzeit fix.

VERSICHERUNG DES LEASINGOBJEKTES
Beim Leasing muss das finanzierte Objekt stets versichert sein, sei es über die Leasinggesellschaft oder vom Leasingnehmer selbst sichergestellt. In dem letztgenannten Falle verlangt dann die Leasinggesellschaft die sog. Vinkulation der Versicherungsleistung zu ihren Gunsten.
Die Versicherung wird gegen alle Risiken (Elementarschäden, Diebstahl, Kasko- ggf. Maschinenversicherung) abgeschlossen. Bei mobilen Objekten ist auch die Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Die VB Leasing CZ bietet dank dem Gesamtumfang ihres Vermögens die Versicherung des Leasingobjektes zu günstigeren Konditionen an, als es der Leasingnehmer alleine normalerweise vereinbaren könnte.

 
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